2022 und 2023 bekamen Zehntausende Website-Betreiber Post: 170 Euro zahlen, weil die Website Google Fonts von Googles Servern lädt. Die Welle ist vorbei, das Thema nicht. Die technische Ursache steckt in sehr vielen WordPress-Installationen immer noch drin – bei manchen sogar wieder, ohne dass jemand etwas geändert hätte.
Dieser Artikel erklärt, worum es juristisch ging, wie Sie in zwei Minuten prüfen, ob Ihre Website betroffen ist, und wie Sie die Schriften lokal einbinden – mit Elementor ohne zusätzliches Plugin.
Worum es bei der Google Fonts Abmahnung ging
Das Urteil des LG München I von 2022
Am 20. Januar 2022 entschied das Landgericht München I (Az. 3 O 17493/20): Wer Google Fonts dynamisch von Googles Servern lädt, ohne vorher die Einwilligung des Besuchers einzuholen, verstößt gegen die DSGVO. Dem Kläger wurden 100 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Die Begründung ist der eigentlich interessante Teil. Beim Laden einer Schrift von fonts.googleapis.com wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen – und eine IP-Adresse ist nach Auffassung des Gerichts ein personenbezogenes Datum. Das Argument des berechtigten Interesses ließ das Gericht nicht gelten, und zwar mit einem technischen Hinweis: Der Betreiber hätte die Schriften auch lokal einbinden können. Es gab eine Alternative, also war die Übertragung nicht erforderlich.
Warum die Abmahnwelle trotzdem gestoppt wurde
Aus dem Urteil wurde ein Geschäftsmodell. Ein Crawler suchte automatisiert Websites mit dynamischer Google-Fonts-Einbindung, danach gingen Schreiben mit einer Forderung von je 170 Euro raus.
Am 30. März 2023 stoppte dasselbe Gericht das Vorgehen (Az. 4 O 13063/22) und stufte die Massenabmahnungen als rechtsmissbräuchlich ein. Die Zahl der verschickten Schreiben bezifferte die Gegenseite auf einen niedrigen sechsstelligen Bereich; mindestens 2.418 Empfänger hatten gezahlt. Das Gericht formulierte den Kern in einem Satz: Wer einen Verstoß gegen sein Persönlichkeitsrecht gezielt provoziert, um daraus Ansprüche herzuleiten, handelt widersprüchlich.
Was davon heute noch gilt
Hier wird es häufig falsch zusammengefasst. Gestoppt wurde das gewerbsmäßige Abmahnen – nicht die Feststellung aus dem Urteil von 2022. Die technische Bewertung steht unverändert: Schriften von Googles Servern zu laden, überträgt die IP-Adresse Ihrer Besucher in die USA, ohne dass die das wissen oder zugestimmt haben.
Das Risiko hat sich also verschoben. Die Wahrscheinlichkeit, deswegen ein automatisiertes Schreiben zu bekommen, ist heute gering. Die Sache selbst ist dieselbe geblieben – und der Aufwand, sie zu beheben, liegt bei zehn Minuten.
Dieser Artikel beschreibt die technische Umsetzung und ist keine Rechtsberatung. Wenn Sie ein konkretes Schreiben erhalten haben oder eine Einschätzung für Ihren Fall brauchen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Website überhaupt betroffen ist
In zwei Minuten im Browser
- Öffnen Sie Ihre Startseite in Chrome oder Firefox.
- Drücken Sie F12 und wechseln Sie auf den Reiter Netzwerk (Network).
- Laden Sie die Seite neu.
- Tippen Sie in das Filterfeld
fonts.g.
Erscheinen Einträge mit fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com, lädt Ihre Website Schriften von Google. Erscheint nichts, ist diese Seite sauber.
Der schnellere Weg ohne Entwicklertools: Rechtsklick auf die Seite, Seitenquelltext anzeigen, dann mit Strg+F nach fonts.googleapis.com suchen.
Prüfen Sie nicht nur die Startseite. Schriften werden oft von einem Element geladen, das nur auf einer Unterseite steht – einem Formular, einem Slider, einer eingebetteten Karte. Nehmen Sie zusätzlich die Kontaktseite und eine Leistungsseite.
Woher die Schriften typischerweise kommen
| Quelle | Wie häufig | Woran Sie es erkennen |
|---|---|---|
| Page Builder (Elementor, Divi, WPBakery) | sehr häufig | Schriftnamen tauchen in den Typografie-Einstellungen auf |
| Theme | häufig | Schrift lädt auch, wenn der Builder deaktiviert ist |
| Einzelne Plugins | häufig | Schrift lädt nur auf Seiten mit diesem Element |
| Eingebettete Karten und Videos | gelegentlich | weitere externe Anfragen neben den Schriften |
Das ist auch der Grund, warum „ich habe das damals abgestellt“ keine verlässliche Antwort ist: Ein neu installiertes Plugin bringt die Einbindung zurück, ohne dass es jemand merkt.
Google Fonts lokal einbinden
Mit Elementor – und der Haken nach dem Update
Elementor bringt die Funktion mit, ein zusätzliches Plugin brauchen Sie nicht:
- Elementor → Editor → Settings
- Reiter Performance
- Abschnitt Load Google Fonts Locally
- Auf Enable stellen
- Save Changes
Elementor lädt die verwendeten Schriften dann einmalig herunter, legt sie unter /wp-content/uploads/elementor/fonts/ ab und schreibt das CSS so um, dass die lokalen Dateien benutzt werden.
Und jetzt der Punkt, den wir für den wichtigsten in diesem Artikel halten: Seit Elementor 3.32.1 ist diese Funktion optional und standardmäßig deaktiviert. Wer sie in einer früheren Version eingeschaltet hatte, muss sie nach dem Update erneut einschalten. Elementor schreibt das selbst in die Dokumentation.
Das heißt: Eine Website, die vor zwei Jahren sauber war, kann heute wieder Schriften von Google laden – ausgelöst durch ein ganz normales Update, ohne Fehlermeldung, ohne sichtbare Änderung. Genau solche Stellen sind der Grund, warum wir nach jedem größeren Update eine Sichtprüfung machen und uns nicht darauf verlassen, dass eine einmal gesetzte Einstellung gesetzt bleibt.
Wenn die Schriften aus dem Theme kommen
Schalten Sie Elementor in der Prüfung gedanklich aus: Lädt eine Seite ohne Elementor-Inhalte trotzdem von fonts.googleapis.com, kommt die Einbindung aus dem Theme.
Viele Themes haben dafür eine eigene Option, oft unter Performance, Typografie oder Datenschutz. Gibt es keine, gehört die Einbindung aus dem Theme-Code entfernt und die Schriftdatei lokal eingebunden – das ist dann eine Aufgabe für jemanden, der im Child-Theme arbeitet, nicht für den Theme-Editor im Backend.
Das Theme Hello von Elementor, das wir einsetzen, bringt von sich aus keine Google Fonts mit. Das ist einer der Gründe, warum wir es nehmen.
Wenn ein Plugin die Schriften lädt
Erst eingrenzen, dann handeln. Welche Seite lädt die Schrift, und welches Element steht nur auf dieser Seite? Oft ist es ein Formular-Plugin, ein Slider oder ein Bewertungs-Widget.
Die meisten seriösen Plugins haben inzwischen eine Einstellung dafür. Finden Sie keine, ist das eine Information über das Plugin: Ein Hersteller, der 2026 noch keine Option für lokale Schriften anbietet, hat sich mit dem europäischen Markt nicht beschäftigt. Dann ist der Austausch oft der sauberere Weg als eine Bastellösung.
Danach prüfen und Cache leeren
Nach der Umstellung erzeugt Elementor das CSS neu. Danach:
- Cache des Hostings leeren – bei uns ist das Varnish bei Raidboxes
- Cache von WP Rocket leeren
- die Prüfung aus dem Abschnitt oben wiederholen, auf mindestens drei Seiten
Dieser letzte Schritt wird regelmäßig übersprungen. Ohne ihn sehen Sie den alten, zwischengespeicherten HTML-Code und halten ein Problem für gelöst, das noch da ist.
Was nicht hilft
Ein Cookie-Banner. Ein Einwilligungstool kann externe Dienste blockieren, bis jemand zustimmt. Bei Schriften bedeutet das: Die Seite wird für jeden, der ablehnt, in einer Ersatzschrift dargestellt. Sie lösen ein Datenschutzproblem, indem Sie Ihr Design von einer Zustimmung abhängig machen. Lokale Schriften lösen dasselbe Problem, ohne dass irgendjemand irgendetwas anklicken muss.
Ein Satz in der Datenschutzerklärung. Die Erklärung beschreibt, was passiert. Sie macht die Übertragung nicht zulässig.
Die Schriftdatei hochladen und die Google-Einbindung stehen lassen. Kommt häufiger vor, als man denkt: Die Datei liegt lokal, der Aufruf an Google steht aber weiterhin im CSS. Nach der Umstellung muss die Anfrage im Netzwerk-Reiter verschwunden sein – nicht nur die Datei vorhanden.
Wenn Sie es selbst machen möchten
Die Reihenfolge, die am wenigsten Zeit kostet: prüfen, welche Seiten betroffen sind → Elementor-Einstellung umstellen → Cache leeren → erneut prüfen → wenn immer noch Anfragen laufen, Theme und Plugins einzeln eingrenzen. Für eine normale Unternehmenswebsite sind das etwa zehn bis dreißig Minuten.
Setzen Sie sich eine Erinnerung, die Prüfung nach größeren Updates zu wiederholen. Der Elementor-Fall oben zeigt, warum das keine Übervorsicht ist.
Wenn Sie es abgeben möchten
Externe Schriften sind einer der Punkte, die wir im Bereich Recht und Datenschutz unseres kostenlosen Website-Checks prüfen. Sie bekommen das Ergebnis als PDF innerhalb von 48 Stunden – ohne Anruf, ohne Verkaufsgespräch und ohne dass wir Zugangsdaten brauchen. Was wir dabei anschauen, haben wir in diesem Artikel offengelegt.
Die Umstellung selbst und die Kontrolle nach jedem Update gehören zu dem, was in einem WordPress-Wartungsvertrag geregelt sein sollte. Unsere Pakete und Preise stehen unter Pakete.
Häufige Fragen
Kann ich 2026 noch wegen Google Fonts abgemahnt werden?
Das automatisierte Massenabmahnen wurde 2023 gerichtlich gestoppt, entsprechende Schreiben sind selten geworden. Die datenschutzrechtliche Bewertung aus dem Urteil von 2022 ist davon unberührt. Eine Garantie kann Ihnen niemand geben – aber der Aufwand, die Ursache zu beseitigen, ist so gering, dass sich die Frage kaum lohnt.
Betrifft das auch Font Awesome und andere Icon-Schriften?
Das Prinzip ist dasselbe: Jede Datei, die der Browser von einem fremden Server holt, überträgt die IP-Adresse dorthin. Elementor lädt Font Awesome standardmäßig lokal. Bei anderen Quellen prüfen Sie es im Netzwerk-Reiter mit – die Vorgehensweise ist identisch.
Werden lokale Schriften langsamer geladen?
In der Regel nicht, eher im Gegenteil. Es entfällt eine Verbindung zu einem fremden Server samt DNS-Auflösung. Elementor nennt die Performance als einen der beiden Gründe für die Funktion, noch vor dem Datenschutz.
Muss ich das in der Datenschutzerklärung ändern?
Wenn dort steht, dass Schriften von Google geladen werden, stimmt das nach der Umstellung nicht mehr. Passen Sie den Abschnitt an – eine Datenschutzerklärung, die etwas Falsches beschreibt, ist in beide Richtungen ein Problem.
Quellen
- LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20 – Zusammenfassung mit Urteilsgründen, abgerufen am 02.10.2026
- LG München I, Urteil vom 30.03.2023, Az. 4 O 13063/22 – zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Massenabmahnungen, abgerufen am 02.10.2026
- Elementor: Elementor and Google fonts – Einstellung und Hinweis zur Änderung ab Version 3.32.1, abgerufen am 02.10.2026